Compliance BAFA-Förderung: bis zu 80% Zuschuss

KI-Verordnung Risikoklassen: In welche Kategorie fällt Ihre Software?

KI-Verordnung Risikoklassen erklärt: Alle 8 Hochrisiko-Bereiche aus Anhang III mit konkreten Software-Beispielen (SAP, Personio, Copilot) und Grenzfällen für den Mittelstand.

~ 6 Min. Lesezeit

Das Klassifizierungsproblem: Die meisten Unternehmen wissen nicht, was sie nutzen

Laut Bitkom (März 2026) setzen 41% der deutschen Unternehmen KI ein, mehr als doppelt so viele wie ein Jahr zuvor. Aber nur 23% erwarten eine direkte Betroffenheit als Betreiber unter dem AI Act. Die Realität: Die Initiative for Applied AI schätzt, dass ca. 18% aller eingesetzten KI-Systeme als Hochrisiko einzustufen sind. Bei durchschnittlich 1,5 Hochrisiko-Systemen pro betroffenem Unternehmen ist die Lücke zwischen Wahrnehmung und Betroffenheit erheblich.

Der Grund: Moderne Unternehmenssoftware enthält KI-Komponenten, die im Kaufvertrag nicht als solche ausgewiesen sind. Ein CRM mit Lead-Scoring, eine HR-Plattform mit Bewerberranking, ein ERP-Modul mit Demand-Forecasting: all das fällt unter die KI-Verordnung.

Die vier Risikoklassen im Überblick

Stufe 1 — Inakzeptables Risiko (verboten seit 02.02.2025): Acht KI-Praktiken sind verboten: unterschwellige Manipulation, Ausnutzung von Vulnerabilitäten, Social Scoring, prädiktive Polizeiarbeit, ungerichtetes Gesichtsbilder-Scraping, Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen, biometrische Kategorisierung nach sensiblen Merkmalen und biometrische Echtzeit-Fernidentifikation. Für die meisten Mittelständler relevant: Emotionserkennung am Arbeitsplatz: keine Software darf die Emotionen Ihrer Mitarbeiter überwachen.

Stufe 2 — Hochrisiko (8 Bereiche in Anhang III): Umfangreiche Pflichten: technische Dokumentation, menschliche Aufsicht, Protokollaufbewahrung (6 Monate), Registrierung in EU-Datenbank. Details siehe unten.

Stufe 3 — Begrenztes Risiko: Chatbots, KI-generierte Inhalte, Deepfakes. Einzige Pflicht: Transparenz, denn der Nutzer muss wissen, dass er mit einer KI interagiert.

Stufe 4 — Minimales Risiko: Spamfilter, Empfehlungssysteme, KI-Suchalgorithmen. Keine gesonderten Pflichten.

Die 8 Hochrisiko-Bereiche aus Anhang III — konkret für den Mittelstand

1. Biometrie: Gesichtserkennung im öffentlichen Raum, biometrische Kategorisierung. Ausnahme: 1:1-Verifikation (Geräte-Entsperrung) ist NICHT hochriskant.

2. Kritische Infrastruktur: KI als Sicherheitskomponente in Energie-, Wasser-, Verkehrsversorgung. Relevant für Zulieferer und Betreiber.

3. Bildung: KI-basierte Hochschulzulassung, automatisierte Essay-Bewertung, adaptive Lernsysteme, KI-Proctoring.

4. Beschäftigung — der relevanteste Bereich für den Mittelstand:

  • (a) Einstellung: Bewerbungsfilterung, Kandidaten-Ranking, KI-Interview-Bewertung
  • (b) Arbeitsverhältnis: Beförderung, Kündigung, Aufgabenzuweisung, Leistungsüberwachung

93% der betroffenen Unternehmen erwarten hohen Umsetzungsaufwand in diesem Bereich (Bitkom 2025).

5. Wesentliche Dienste: Kreditwürdigkeit/Kredit-Scoring (Ausnahme: reine Betrugserkennung), Sozialleistungsbewilligung, Versicherungs-Risikoprüfung. Wichtig: SCHUFA-ähnliche Systeme fallen hierunter.

6. Strafverfolgung: Predictive Policing, KI-Lügendetektoren, Rückfallprognosen. Für die meisten Mittelständler nicht relevant.

7. Migration/Asyl/Grenze: Automatisierte Grenzrisikobewertung, KI-Asylentscheidungen. Für die meisten Mittelständler nicht relevant.

8. Justiz/Demokratie: KI-Urteilsempfehlungen, KI-Wähler-Targeting. Für die meisten Mittelständler nicht relevant.

Welche Standard-Software ist Hochrisiko?

Die Klassifizierung hängt nicht von der Software ab, sondern vom Einsatzzweck. Trotzdem gibt es klare Muster:

SAP SuccessFactors (KI-Bewerbungsscreening, Performance): Hochrisiko bei HR-KI-Funktionen (Anhang III, Nr. 4). SAP hat ISO/IEC 42001 erlangt und ein AI Ethics Office eingerichtet. Betreiber werden zu Deployern mit Art.-26-Pflichten.

Microsoft 365 Copilot (allgemein): Kein Hochrisiko als Produktivitätstool. Wird Copilot aber für Bewerbungsfilterung oder Performance-Bewertung eingesetzt, wird es durch den Zweck zu Hochrisiko.

Salesforce Einstein (Standard-CRM): Kein Hochrisiko bei B2B-Lead-Scoring. Hochrisiko bei Kreditwürdigkeitsbewertung natürlicher Personen.

Personio (KI-Rekrutierung): Hochrisiko bei KI-basierter Bewerbungsfilterung und Performance-Bewertung.

Workday (KI-Recruiting): Hochrisiko. Bereits US-Sammelklage wegen KI-Diskriminierung (Mobley v. Workday, N.D. Cal.).

DATEV (Steuer-/Buchführung): Typischerweise kein Hochrisiko, da klassische regelbasierte Systeme nicht unter die KI-Definition fallen.

Grenzfälle: Wann wird es Hochrisiko?

Die häufigsten Grenzfälle im Mittelstand:

  • B2B-Lead-Scoring für Vertriebsprioritäten → Kein Hochrisiko (kein Einfluss auf Rechte natürlicher Personen)
  • KI-Screening von Bewerbungen → Hochrisiko (Anhang III, Nr. 4(a))
  • Copilot erstellt E-Mails → Kein Hochrisiko (minimales Risiko)
  • Copilot rankt Bewerber → Hochrisiko (Betreiber wird ggf. Anbieter unter Art. 25)
  • KI-Kredit-Scoring von Verbrauchern → Hochrisiko (Anhang III, Nr. 5(b))
  • KI-Betrugserkennung bei Transaktionen → Kein Hochrisiko (explizit ausgenommen)
  • Chatbot beantwortet HR-FAQ → Begrenztes Risiko (nur Transparenzpflicht)
  • KI bewertet Mitarbeiterleistung → Hochrisiko (Anhang III, Nr. 4(b))
  • KI-Vorsortierung mit anschließender Human Review → Trotzdem Hochrisiko (wesentlicher Einfluss auf Ergebnis)

Entscheidend ist der Verwendungszweck, nicht die technische Fähigkeit des Tools. Nutzt ein Betreiber das System für einen Anhang-III-Zweck, der vom Anbieter nicht vorgesehen war, wird der Betreiber unter Art. 25 selbst zum Anbieter, mit vollen Anbieter-Pflichten.

Die drei häufigsten Klassifizierungsfehler

Fehler 1 — HR-Tools unterschätzen: 60% der geprüften Unternehmen erkennen ihre HR-Software nicht als Hochrisiko. Bewerbungsfilterung, Kandidaten-Ranking und Performance-Monitoring fallen alle unter Anhang III, Nr. 4.

Fehler 2 — Anbietervertrauen ohne eigene Prüfung: Die Einschätzung des Softwareanbieters ist nicht bindend. Als Betreiber tragen Sie die Verantwortung für Ihre eigene Klassifizierung.

Fehler 3 — GPAI-Zweckentfremdung nicht erkennen: Wer ChatGPT oder Copilot für Anhang-III-Zwecke (Bewerberbewertung, Kreditentscheidungen) einsetzt, schafft unter Art. 25 ein Hochrisiko-System und wird zum Anbieter.

Nächster Schritt: Vom Inventar zum Compliance-Check

Die Klassifizierung ist der erste Schritt. Die konkreten Pflichten je Risikoklasse, die danach kommen, beschreiben wir im Detail auf unserer Seite zu den EU KI-Verordnung Pflichten für den Mittelstand. Den vollständigen Audit-Prozess in 5 Schritten finden Sie auf unserer Seite zum AI Act Compliance-Check.

Über die BAFA-Beratungsförderung ist eine professionelle Klassifizierung zu 50% förderbar (max. 1.750 € Eigenanteil). ST Strategieberatung führt strukturierte Risikoklassifizierungen durch, mit Annex-III-Fragebogen und konkreter Software-Zuordnung.

Kennzahl
ca. 18% aller eingesetzten KI-Systeme
Anteil der KI-Systeme in Unternehmen, die als Hochrisiko klassifiziert werden
Quelle: Initiative for Applied AI (Analyse 100+ Unternehmens-KI-Systeme)

Unser Ansatz für ki verordnung risikoklassen unternehmen

KI-Inventar erstellen
Systematische Erfassung aller eingesetzten KI-Systeme, inkl. eingebetteter KI in ERP, CRM und HR-Software. 40–60% der KI-Systeme werden ohne Inventar nicht erkannt.
Annex-III-Prüfung pro System
Abgleich jedes Systems gegen die 8 Hochrisiko-Bereiche in Anhang III. Entscheidend ist der Einsatzzweck, nicht die Technologie. B2B-Lead-Scoring: kein Hochrisiko. Bewerber-Screening mit demselben Tool: Hochrisiko.
Art. 6(3) Ausnahmen prüfen
Auch ein Annex-III-gelistetes System kann ausgenommen sein, wenn es nur enge Verfahrensaufgaben erfüllt oder ein zuvor abgeschlossenes menschliches Ergebnis verbessert. Aber: Profiling natürlicher Personen ist IMMER Hochrisiko, ohne Ausnahme.

Häufige Fragen

Stufe 1 — Inakzeptables Risiko (verboten seit 02.02.2025): Social Scoring, unterschwellige Manipulation, biometrische Echtzeit-Fernidentifikation, Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Stufe 2 — Hochrisiko: KI in Personalentscheidungen, Kreditvergabe, Bildung, kritischer Infrastruktur und 4 weiteren Anhang-III-Bereichen. Stufe 3 — Begrenztes Risiko: Chatbots und KI-generierte Inhalte (nur Transparenzpflicht). Stufe 4 — Minimales Risiko: Spamfilter, Empfehlungssysteme, Suchalgorithmen (keine gesonderten Pflichten).

Ja, wenn sie KI-basiert Bewerbungen filtert, Kandidaten rankt oder Mitarbeiterleistung bewertet: das ist Anhang III, Nr. 4. SAP SuccessFactors mit KI-Recruiting, Personio mit KI-Bewerbungsfilterung und Workday AI Recruiting fallen alle unter Hochrisiko. Eine reine Personalverwaltung ohne KI-Entscheidungslogik dagegen nicht.

Copilot als allgemeines Produktivitätstool (E-Mails schreiben, Dokumente zusammenfassen) ist kein Hochrisiko, denn es fällt unter GPAI mit minimalem Risiko. Wird Copilot aber eingesetzt, um Bewerber zu ranken oder Mitarbeiterleistung zu bewerten, wird es durch den Einsatzzweck zu Hochrisiko (Anhang III, Nr. 4). Und: Der Betreiber kann unter Art. 25 zum Anbieter mit vollen Anbieter-Pflichten werden.

Nein. Standard-B2B-Lead-Scoring für Vertriebsprioritäten bewertet keine natürlichen Personen bezüglich wesentlicher Dienste. Es ist typischerweise minimales Risiko. Anders bei Kredit-Scoring von Verbrauchern, das fällt unter Anhang III, Nr. 5(b). Die Grenze liegt beim Verwendungszweck: B2B-Vertrieb vs. Entscheidungen über natürliche Personen.

Ja: Art. 6(3) definiert vier Ausnahmen: (a) Das System erfüllt nur eine enge Verfahrensaufgabe, (b) es verbessert ein zuvor abgeschlossenes menschliches Ergebnis, (c) es erkennt Entscheidungsmuster ohne menschliche Bewertung zu ersetzen, (d) es bereitet eine Anhang-III-Bewertung nur vor. Aber: Diese Ausnahmen greifen NIEMALS bei Profiling natürlicher Personen. Profiling ist immer Hochrisiko.

Kostenlose Potenzialanalyse anfragen

Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Datenschutzerklärung