Die Timeline: Was gilt seit wann — und was kommt noch
Der EU AI Act tritt nicht an einem einzigen Stichtag in Kraft. Die Pflichten kommen in Wellen, und zwei davon gelten bereits JETZT.
Bereits geltend seit 02.02.2025:
- Acht verbotene KI-Praktiken (Art. 5): Social Scoring, Emotionserkennung am Arbeitsplatz, unterschwellige Manipulation, biometrische Echtzeit-Fernidentifikation u.a.
- KI-Kompetenzpflicht (Art. 4): Alle Mitarbeiter, die KI bedienen oder deren Ergebnisse nutzen, müssen ausreichende KI-Kompetenz besitzen, und das gilt für ALLE KI-Systeme, nicht nur Hochrisiko.
Geltend seit 02.08.2025:
- GPAI-Pflichten für Anbieter von General Purpose AI (Art. 53): Technische Dokumentation, Urheberrechts-Compliance, Trainingsdaten-Zusammenfassung.
- Sanktionsregeln durchsetzbar: Bußgelder für Verstöße gegen verbotene Praktiken können verhängt werden.
- Mitgliedstaaten mussten Aufsichtsbehörden benennen (Deutschland hat die Frist wegen der vorgezogenen Bundestagswahl verpasst).
Geltend seit 02.08.2026:
- Transparenzpflichten nach Art. 50 und Kapitel IV: Chatbots als KI kennzeichnen, KI-generierte Inhalte markieren. Für die maschinenlesbare Markierung synthetischer Inhalte nach Art. 50 Abs. 2 läuft für Bestandssysteme eine Übergangsfrist bis 02.12.2026.
- Sanktions- und Durchsetzungsstrukturen der Verordnung.
Ursprünglich ab 02.08.2026, durch Digital-Omnibus verschoben:
- Hochrisiko-Pflichten für Anhang-III-Systeme (Biometrie, HR, Bildung, Kredit, Strafverfolgung) → verschoben auf 02.12.2027
- Hochrisiko-KI in Produkten (Anhang I: Medizinprodukte, Maschinen) → verschoben auf 02.08.2028
In welche Risikoklasse Ihre Systeme fallen, erfahren Sie in unserem Leitfaden zur KI-Verordnung Risikoklassen.
Das Digital-Omnibus-Paket: geltendes Recht seit Juli 2026
Die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten, drei Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt. Sie ändert Kapitel III Abschnitte 1 bis 3 der KI-Verordnung. Die wichtigsten Verschiebungen:
- Anhang-III-Hochrisiko (eigenständige Systeme): 02.08.2026 → 02.12.2027 (+16 Monate)
- Anhang-I-Hochrisiko (KI in Produkten): 02.08.2027 → 02.08.2028 (+12 Monate)
Zur Begründung nannte der Gesetzgeber die praktische Lage: Die harmonisierten technischen Normen, ohne die eine Konformitätsbewertung kaum durchführbar ist, lagen noch nicht vor. Auch die Benennung der notifizierten Stellen hinkte hinterher.
Wichtig: Die Verschiebung betrifft nur die Hochrisiko-Pflichten. Verbote, KI-Kompetenzpflicht, GPAI-Regeln und Transparenzpflichten gelten unverändert. Verschieben Sie die Vorbereitung trotzdem nicht auf 2027: Bestandsaufnahme, KI-Kompetenz und Governance-Strukturen sollten stehen, bevor die Pflichtenkette greift.
Die 9 Betreiber-Pflichten nach Art. 26 — im Detail
Die meisten Mittelständler sind Betreiber (Deployer), nicht Anbieter. Als Betreiber gelten Unternehmen, die KI-Systeme im eigenen Betrieb einsetzen, auch wenn sie die Software nur eingekauft haben. Die Pflichten nach Art. 26:
1. Nutzung gemäß Gebrauchsanweisung (Art. 26(1)): Geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur bestimmungsgemäßen Nutzung. Die Gebrauchsanweisung des Anbieters ist verbindlich.
2. Menschliche Aufsicht (Art. 26(2)): Zuweisung an natürliche Personen mit erforderlicher Kompetenz, Ausbildung und Befugnis. Nicht delegierbar an andere KI-Systeme.
3. Eingabedatenqualität (Art. 26(4)): Wenn Sie Kontrolle über die Eingabedaten haben: Relevanz und Repräsentativität sicherstellen.
4. Überwachung und Meldepflicht (Art. 26(5)): Laufende Überwachung des KI-Betriebs. Bei Risiken: Anbieter UND Marktüberwachungsbehörde informieren + Nutzung aussetzen. Bei schwerwiegenden Vorfällen: sofort melden.
5. Protokollaufbewahrung (Art. 26(6)): Automatisch generierte Logs mindestens 6 Monate aufbewahren.
6. Arbeitnehmerinformation (Art. 26(7)): VOR Inbetriebnahme am Arbeitsplatz: Arbeitnehmervertretung UND betroffene Arbeitnehmer informieren.
7. Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 26(9)): DSFA nach Art. 35 DSGVO durchführen, unter Verwendung der Informationen des Anbieters.
8. Transparenz gegenüber Betroffenen (Art. 26(11)): Natürliche Personen informieren, dass sie Gegenstand eines Hochrisiko-KI-Systems sind.
9. Zusammenarbeit mit Behörden (Art. 26(12)): Kooperation mit der Marktüberwachungsbehörde in allen Fragen.
Achtung — Rollenwechsel (Art. 25): Ein Betreiber wird zum Anbieter mit VOLLEN Anbieter-Pflichten, wenn er: (a) seinen Namen auf ein KI-System setzt, (b) eine wesentliche Änderung vornimmt, oder (c) den Verwendungszweck ändert. Das gilt auch für Fine-Tuning oder spezielle Prompts, die das Systemverhalten wesentlich verändern.
Bußgelder: Die Drei-Stufen-Staffelung mit KMU-Sonderregel
| Verstoß | Maximalbußgeld | Prozent Umsatz | Regel |
|---|---|---|---|
| Verbotene Praktiken (Art. 5) | 35 Mio. € | 7% | Der höhere Betrag |
| Hochrisiko-/Betreiberpflichten | 15 Mio. € | 3% | Der höhere Betrag |
| Falsche Infos an Behörden | 7,5 Mio. € | 1% | Der höhere Betrag |
KMU-Sonderregel (Art. 99(6)): Bei KMU gilt immer der NIEDRIGERE Betrag. Das macht einen enormen Unterschied:
- Startup mit 500.000 € Umsatz: max. 35.000 € (7% × 500K) statt 35 Mio. €
- Mittelständler mit 20 Mio. € Umsatz: max. 1,4 Mio. € (7% × 20M) statt 35 Mio. €
Die Sanktions- und Durchsetzungsstrukturen der Verordnung gelten seit dem 02.08.2026. Bußgeldfähig ist eine Hochrisiko-Pflicht aber erst, wenn sie selbst anwendbar ist, für Anhang III also ab dem 02.12.2027. Wie Sie die Einhaltung organisatorisch sicherstellen, beschreiben wir im Detail auf der Seite zum KI-Governance-Rahmen für den Mittelstand.
Deutschland: Wer überwacht den AI Act?
Bundesnetzagentur wird zentrale KI-Aufsichtsbehörde (Kabinettsentwurf KI-MIG vom 11.02.2026, erste Lesung Bundestag 20.03.2026):
- Marktüberwachung für alle KI-Systeme außerhalb sektoraler Zuständigkeiten
- 129 neue Stellen, ca. 17 Mio. € Jahresbudget
- KI-Service-Desk seit Juli 2025 operativ
- Mindestens ein KI-Reallabor (regulatorische Sandbox) mit KMU-Priorität
Sektorale Zuständigkeiten bleiben:
- BaFin: Finanzdienstleistungen
- BSI: Cybersicherheit
- BfArM: Medizinprodukte
- Landesmedienanstalten: Medien
UKIM (Unabhängige KI-Marktüberwachungskammer): Unabhängige Kammer bei der Bundesnetzagentur für Hochrisiko-KI in Strafverfolgung, Migration, Justiz.
Umsetzungsfahrplan für einen 50-Mann-Betrieb
Phase 1 — Sofort bis Q2 2026:
- KI-Inventar erstellen (welche Systeme setzen wir ein?)
- Verbotene Praktiken ausschließen (Emotionserkennung? Social Scoring?)
- KI-Kompetenz-Schulungen durchführen und dokumentieren (Art. 4, gilt bereits)
- Risikoklassifizierung pro System (→ Leitfaden Risikoklassen)
Phase 2 — Q3–Q4 2026:
- KI-Verantwortlichen benennen
- Art.-26-Prozesse definieren (menschliche Aufsicht, Monitoring, Logging)
- DSFA für Hochrisiko-KI starten
- Verträge mit KI-Anbietern prüfen (Art.-13-Transparenzinformationen vorhanden?)
Phase 3 — 2027:
- QMS aufsetzen (vereinfacht für KMU nach Art. 17)
- Dokumentation nach Anhang IV (vereinfachte Form für KMU nach Art. 11)
- Registrierung in EU-Datenbank (für Hochrisiko-KI)
- Zusammenarbeit mit Anbietern zur Konformitätserklärung
Phase 4 — Ab 2027 laufend:
- 6-Monats-Log-Aufbewahrung sicherstellen
- Incident-Response-Prozess für KI-Vorfälle
- Jährliche Überprüfung der Risikoklassifizierung
Kostenorientierung: Geschätzte Compliance-Kosten für einen reinen Betreiber: 20.000–50.000 €. Bei bestehender DSGVO-Compliance: 20–30% geringere Marginalkosten (SoftwareSeni/CEPS). Über die BAFA-Förderung ist die externe Beratung zu 50% förderbar.
Was ST Strategieberatung konkret anbietet
Wir führen strukturierte AI-Act-Compliance-Checks durch, den konkreten 5-Schritte-Audit-Prozess beschreiben wir auf unserer Seite zum AI Act Compliance-Check. Die Klassifizierung Ihrer Systeme nach Anhang III finden Sie in unserem Risikoklassen-Leitfaden.
Das Erstgespräch ist kostenlos und klärt, ob und wie Ihr Unternehmen vom AI Act betroffen ist.