Die regulatorische Herausforderung
Ein Versicherungsmakler führt ein KI-Tool zur automatischen Schadensbewertung ein. Nach 6 Wochen meldet sich die Datenschutzaufsicht: Wo ist die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung? Wo die Datenschutz-Folgenabschätzung? Der Makler hat keine Ahnung, wovon die Rede ist. Bußgeldrisiko: bis zu 20 Mio. € oder 4% des Jahresumsatzes.
Unser Beratungsansatz für Datenschutz-Folgenabschätzung für KI
- Rechtsgrundlage klären: Art. 6 DSGVO – Einwilligung, Vertrag, berechtigtes Interesse?
- DSFA durchführen: Bei hohem Risiko ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO Pflicht.
- Technische Maßnahmen: Datensparsamkeit, Pseudonymisierung, EU-Hosting, Zweckbindung.
- Dokumentation: Verarbeitungsverzeichnis aktualisieren, Informationspflichten erfüllen.
Zahlen & Fakten
DSGVO-Bußgelder: bis zu 20 Mio. € oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes. Ca. 70% der Unternehmen sehen KI als Datenschutz-Herausforderung. DSFA-Aufwand: 1–3 Beratertage (2.000–6.000 €). Kosten eines Datenschutzverstoßes: oft 6-stellig allein durch Anwalts- und Behördenkosten.
Datenschutz & rechtliche Absicherung
Jede KI-Anwendung, die personenbezogene Daten verarbeitet, braucht eine dokumentierte Rechtsgrundlage; technische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO), Auftragsverarbeitungsverträge (Art. 28 DSGVO) und Transparenzpflichten (Art. 13/14 DSGVO) sind Pflicht.
Fazit
DSGVO bei KI-Einführung ist kein optionaler Compliance-Schritt – es ist die Eintrittskarte. Wer KI ohne DSFA einführt, fährt ohne TÜV. Es funktioniert – bis es das nicht mehr tut.