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In fünf Fragen zur ersten BAFA-Einschätzung

Fünf Fragen zur ersten Orientierung: regionale Förderquote, mögliche Ausschlüsse und ein unverbindliches Rechenbeispiel für Ihre Beratungskosten. Auswertung als PDF, ohne Kaufpflicht.

Frage 1 von 5

Wie viele Mitarbeiter beschäftigt Ihr Unternehmen?

Maßgeblich ist die Anzahl der Vollzeitäquivalente nach EU-Definition.

Frage 2 von 5

Wo liegt die zu beratende Betriebsstätte?

Maßgeblich ist der Standort der beratenen Betriebsstätte. Bitte beachten Sie die regionalen Ausnahmen.

Frage 3 von 5

Welcher Beratungsschwerpunkt steht im Vordergrund?

Mehrfach möglich, wählen Sie den Hauptfokus.

Frage 4 von 5

In welcher Branche sind Sie tätig?

Bestimmte beratende Berufe sind ausgeschlossen, auch wenn Sie selbst Beratung benötigen. Wählen Sie einen Ausschluss, falls er auf Sie zutrifft.

Frage 5 von 5

Wie hoch sind die förderfähigen Beratungskosten?

Honorar und förderfähige Reisekosten netto, ohne Umsatzsteuer und Zertifizierungskosten. Der Zuschuss wird auf höchstens 3.500 Euro dieser Kosten berechnet.

Warum dieser Schnelltest sinnvoll ist

Gefördert werden höchstens 3.500 Euro förderfähige Beratungskosten. Darauf werden je nach Standort 50 oder 80 Prozent angewendet: maximal 1.750 oder 2.800 Euro Zuschuss. Bei 7.000 Euro förderfähigen Nettokosten in NRW ergibt das höchstens 1.750 Euro Zuschuss und 5.250 Euro Eigenanteil an diesen Kosten. Umsatzsteuer und nicht förderfähige Kosten kommen hinzu.

Der Check ist eine Orientierung und prüft nicht alle Förderbedingungen. Ein Rechenergebnis ist keine Bestätigung der Förderfähigkeit. Die Entscheidung trifft das BAFA.

So funktioniert der Check

Die fünf Fragen erfassen Mitarbeiterzahl, Standort der beratenen Betriebsstätte, Beratungsthema, Branche und förderfähige Nettokosten. Dazu gehören das Honorar und gegebenenfalls förderfähige Reisekosten, nicht jedoch Umsatzsteuer oder Zertifizierungskosten. Unbekannte Kosten werden nicht durch einen angenommenen Betrag ersetzt.

Die Quote beträgt 50 Prozent in den alten Bundesländern, Berlin und der Region Leipzig (Stadt Leipzig sowie Landkreise Leipzig und Nordsachsen). Die Regionen Lüneburg und Trier sind Ausnahmen mit 80 Prozent. Auch in den neuen Bundesländern außerhalb Berlins und der Region Leipzig gelten 80 Prozent. Wenn die regionale Zuordnung unklar ist, muss sie vor einer persönlichen Berechnung geklärt werden.

Steuerberatung, Wirtschafts- und Buchprüfung, Rechtsanwaltschaft, Notariat, Insolvenzverwaltung sowie Unternehmens-/Wirtschaftsberatung und ähnliche beratende oder schulende Tätigkeiten sind ausgeschlossen, auch bei geplanter Tätigkeit. Weitere Ausschlüsse betreffen unter anderem bereits im Programm auftretende Beratungsunternehmen, gemeinnützige Unternehmen und Vereine, Stiftungen, bestimmte öffentliche oder religiöse Beteiligungsverhältnisse und Unternehmen in Schwierigkeiten.

Zusätzlich zu weniger als 250 Beschäftigten sind Umsatz/Bilanz, Beteiligungen und verbundene Unternehmen nach der EU-KMU-Definition zu prüfen. Auch De-minimis-Vorgaben, Beratungsinhalt und bisherige Förderungen sind relevant. Maximal fünf Beratungen während der Richtlinienlaufzeit bis Ende 2026 und höchstens zwei pro Jahr können gefördert werden. Eine weitere öffentliche Bezuschussung derselben Beratung ist ausgeschlossen. Überwiegende Rechts-, Steuer-, Versicherungs- oder Fördermittelberatung sowie reine Gutachten, Vermittlungs- oder Vertriebstätigkeiten sind nicht förderfähig.

Vor Beratungsbeginn sind der Antrag und das BAFA-Informationsschreiben erforderlich. Bereits ein Beratungsvertrag gilt als Beginn. Für Unternehmen, die höchstens ein Jahr am Markt sind, ist außerdem ein Informationsgespräch mit einem Regionalpartner vorgesehen. Optional können Sie wie bisher eine PDF-Auswertung per E-Mail anfordern.

Quellen und vollständige Bedingungen: NRW.BANK, IHK zu Leipzig und BAFA. Stand: 04.10.2026.

Häufige Fragen zum Schnelltest

Direkt im Browser erhalten Sie bei bekannten Kosten und bekannter Region ein unverbindliches Rechenbeispiel. Bei offenen Angaben oder erkannten Ausschlüssen erhalten Sie einen entsprechenden Hinweis. Der Check bestätigt keine Förderfähigkeit. Optional senden wir Ihnen eine ausführliche PDF-Auswertung per E-Mail zu, inklusive Empfehlungen für die Antragstellung und einer Antragsvorlage für das BAFA-Portal.

Die Schätzung gibt eine erste Größenordnung. Die verbindliche Förderhöhe wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nach Antragstellung festgesetzt und hängt vom finalen Beratungshonorar, der Vollständigkeit der Unterlagen und der Einhaltung aller formalen Voraussetzungen ab.

Nein. Der Check ist kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten die Auswertung ohne Kaufpflicht. Wenn Sie anschließend eine Beratung in Anspruch nehmen möchten, melden wir uns auf Ihre Anfrage hin mit einem Terminvorschlag.

Die fünf Fragen dauern etwa zwei Minuten. Die Schätzung erscheint sofort nach Beantwortung der letzten Frage. Die PDF-Auswertung versenden wir innerhalb von 24 Stunden per E-Mail.